Aktuelle Herausforderungen an Berliner Musikschulen – Einsatz für eine rechtssichere und faire Lösung
Liebe Leserinnen und Leser,
das „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 hat weitreichende Konsequenzen für unsere Berliner Musikschulen und ihre Lehrkräfte. In diesem Urteil wurde festgestellt, dass Honorarkräfte an Musikschulen nicht die Kriterien einer tatsächlichen Selbstständigkeit erfüllen und daher in Festanstellungen überführt werden müssten. Diese Entscheidung stellt viele Kommunen und insbesondere unsere Hauptstadt Berlin vor große Herausforderungen – sowohl finanziell als auch organisatorisch. Die Unsicherheit bei den betroffenen Lehrkräften sowie bei Eltern und Schülern ist verständlicherweise groß.
Unsere Musikschulen stärken – für alle Lehrkräfte, Schüler und Eltern
Mein Ziel ist es, dass die Berliner Musikschulen ihre wertvolle Arbeit ohne Unterbrechung und unter stabilen, rechtssicheren Bedingungen fortsetzen können. Berlin ist eine Stadt der Kultur und Bildung, und die Musikschulen sind ein wichtiger Bestandteil davon. Sie bieten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Möglichkeit, sich musikalisch zu entfalten, Talente zu fördern und Gemeinschaft zu erleben. Doch all dies ist nur möglich, wenn die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Lehrkräfte stimmen und eine gute Balance zwischen finanziellen und arbeitsrechtlichen Anforderungen gefunden wird.
Gemeinsam für eine tragfähige Lösung auf Bundesebene
Gemeinsam mit der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus sowie dem Kultursenator Joe Chialo setze ich mich dafür ein, eine nachhaltige Lösung zu schaffen, die das bestehende Angebot der Musikschulen sichert und den Lehrkräften gerechte und klare Bedingungen bietet. Dafür arbeiten wir an einer Bundesratsinitiative, die den besonderen Status von Musikschulen, Volkshochschulen und Jugendkunstschulen berücksichtigt. Unser Ziel ist es, eine Anpassung des Bundesrechts zu erreichen, die den Kommunen ermöglicht, die Lehrkräfte rechtssicher zu beschäftigen – und dabei auch den unterschiedlichen Bedürfnissen der Lehrkräfte Rechnung zu tragen.
Das Moratorium der Deutschen Rentenversicherung – eine notwendige Atempause
Bis zu einer endgültigen Regelung ist es besonders wichtig, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ein Moratorium eingeführt hat. Dieses verhindert zunächst rückwirkende Betriebsprüfungen ab dem 1. Januar 2023 für freiberufliche Lehrkräfte und bietet damit eine dringend benötigte Atempause. In dieser Phase können Dozierende und Einrichtungen im Fall einer Statusprüfung in den Widerspruch gehen, wodurch Verfahren ruhend gestellt werden können, bis eine bundeseinheitliche Lösung beschlossen ist. Diese Maßnahme schafft eine vorläufige Stabilität und gibt uns den nötigen Raum, eine zukunftsorientierte Entscheidung zu erarbeiten.
Optimismus für das kommende Schuljahr
Trotz der bestehenden Herausforderungen bin ich zuversichtlich, dass die Berliner Musikschulen auch im kommenden Schuljahr ihre Angebote in vollem Umfang aufrechterhalten können. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen setze ich mich mit Nachdruck dafür ein, dass die Berliner Musikschulen weiterhin ihre wertvolle Arbeit leisten können – im Sinne der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und aller Berlinerinnen und Berliner.
Falls Sie Fragen oder Anliegen zu dieser Thematik haben, zögern Sie bitte nicht, mich direkt zu kontaktieren. Ich danke Ihnen allen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld in dieser bedeutenden Angelegenheit und freue mich, Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten.
Herzlichst,
Ihre Olga Gauks, MdA